Präimplantationsdiagnostik

Präimplantationsdiagnostik

Seit dem 1. September 2017 sind das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und die revidierte Fortpflanzungsmedizinverordnung in Kraft. Damit kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden. Für Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin und Präimplantationsdiagnostik tätig sind, gelten strengere Qualitätskriterien als früher.

Befruchtung der Eizelle
Embryo, dem eine Zelle zur Untersuchung entnommen wird.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Verfahren zur genetischen Untersuchung von Embryonen. Dieses muss in den ersten Tagen nach der Zeugung durchgeführt werden und ist nur möglich, wenn die Befruchtung ausserhalb des weiblichen Körper, in einem medizinischen Labor erfolgt (im Rahmen einer «in vitro Fertilisation», IVF). Ziel der PID ist die Auswahl von Embryonen, die weder von den Eltern ererbte Voraussetzungen für eine bestimmte schwere Krankheit, noch besondere Merkmale in sich tragen, die eine erfolgreiche Schwangerschaft verhindern würden.

In der Schweiz war die PID vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2001 bis zum 31. August 2017 verboten. 

2013 hat der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zur Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) überwiesen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung erklärt die PID unter gewissen Voraussetzungen für zulässig. Gemäss dem Änderungsvorschlag für den Verfassungsartikel soll die PID unter erfolgversprechenden Rahmenbedingungen durchgeführt werden können.

Am 12. Dezember 2014 hat das Parlament die Beratung der Vorlagen abgeschlossen. Die Verfassungsänderung von Art. 119 BV wurde am 14. Juni 2015 von Volk und Ständen deutlich angenommen.

Am 5. Juni 2016 wurden auch die Änderungen des FMedG von Volk und Ständen deutlich angenommen. Davon ausgehend wurde die Revision der Ausführungsbestimmungen zum FMedG, der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV), an die Hand genommen und den interessierten Kreisen im Rahmen einer fakultativen Vernehmlassung unterbreitet.

Am 1. September 2017 wurde das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz zusammen mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Seit diesem Zeitpunkt kann die PID in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden. Für Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin und Präimplantationsdiagnostik tätig sind, gelten strengere Qualitätskriterien als zuvor.

 

1.9.2017: Inkrafttreten der revidierten Fortpflanzungsmedizingesetzes und der revidierten Fortpflanzungsmedizinverordnung.

21.6.2017: Entscheid des Bundesrates, das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz zusammen mit der revidierten Fortpflanzungsmedizinverordnung per 1. September 2017 in Kraft zu setzen.


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